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5. März 2020, Zwingenberg

BRAIN AG: Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2018/2019

  • Vorstand und Aufsichtsrat entlastet
  • Dr. Georg Kellinghusen erneut in Aufsichtsrat gewählt

Auf der heutigen Hauptversammlung der BRAIN AG waren zum Zeitpunkt der Abstimmung insgesamt 12.644.750 des in 18.055.782 Aktien eingeteilten Grundkapitals vertreten. Die Präsenz, gemessen am Grundkapital, lag damit bei 70,03%.

Bis auf einen Punkt wurden die übrigen Tagungsordnungspunkte von den teilnehmenden Aktionären angenommen. Nicht angenommen wurde die Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen.

Adriaan Moelker (CEO, BRAIN AG), betonte in seiner ersten Ansprache als Vorstandsvorsitzender: „BRAIN ist ein tolles Unternehmen mit einer großen Zukunft. Ich sehe sehr gute Möglichkeiten die Umsätze in den nächsten Jahren deutlich zu steigern und die Verluste zu senken. Erreichen können wir das, indem wir vorhandene Potenziale im Enzymgeschäft besser ausschöpfen, das Geschäft weiter internationalisieren und das Projektportfolio stärker fokussieren.“

Manfred Bender, CFO im Vorstand der BRAIN AG, erläuterte die Zahlen des vergangenen Geschäftsjahres und sagte: „Wir haben unser Ziel, zweistellig zu wachsen, klar erreicht. Das ist eine Entwicklung, die sich im allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld sehen lassen kann.“

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Rahmen der Hauptversammlung war ein Aufsichtsratsmitglied der BRAIN AG neu zu wählen, denn die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Georg Kellinghusen endete planmäßig mit Beendigung der Hauptversammlung. Herr Dr. Kellinghusen wurde mit großer Mehrheit erneut in den Aufsichtsrat gewählt und wird sich in dessen konstituierender Sitzung erneut als Vorsitzender zur Wahl stellen.

Zwei andere Aufsichtsratsmitglieder, Herr Dr. Martin B. Jager und Herr Dr. Rainer Marquart, waren vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Gesellschaft beabsichtigt gemäß § 104 Abs. 2 AktG die Bestellung zweier neuer Mitglieder für den Aufsichtsrat, so dass dieser künftig wieder mit sechs Personen besetzt sein wird.

Der die Hauptversammlung leitende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Georg Kellinghusen dankte den beiden ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern im Namen der Gesellschaft für ihr Engagement.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse sowie die Präsentation des Vorstandes und alle weiteren Dokumente zur Hauptversammlung sind auf der Webseite der BRAIN AG unter https://www.brain-biotech.com/de/investoren/hauptversammlungen verfügbar.

Weitere Informationen

Geschäftsbericht 2018/19:
https://www.brain-biotech.com/de/investoren/finanzpublikationen/2018-19

Finanzkalender:
www.brain-biotech.com/de/investoren/finanzkalender

Über BRAIN

Die BRAIN Biotech AG ist ein führender europäischer Anbieter von biobasierten Produkten und Lösungen wie Enzymen und Proteinen, mikrobiellen Produktionsstämmen, Naturstoffen sowie biotechnologischen Lösungen für nachhaltigere industrielle Prozesse. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt.

Die BRAIN Biotech AG ist die Muttergesellschaft der international tätigen BRAIN Biotech Group. Der Konzern gliedert seine Geschäftstätigkeit in drei Segmente: Das Segment BioProducts umfasst das Produktgeschäft mit spezialisierten Enzymen sowie sonstigen Proteinen, für deren Herstellung der Konzern Fermentationsanlagen in Großbritannien sowie Produktionsanlagen in Kontinentaleuropa und den USA betreibt. Im Segment BioScience werden forschungsintensive kundenspezifische Lösungen auf Basis von Enzymtechnologie, Stammentwicklung, Bioprozessentwicklung und Naturstoffscreening angeboten. Im Segment BioInkubator führt das Unternehmen eigene oder mit Partnern initiierte F&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial durch. Ein besonders vielversprechendes Inkubator-Projekt betrifft den Aufbau einer eigenen CRISPR-basierten Geneditierungs-Technologieplattform, die derzeit von der Akribion Genomics (in Gründungsplanung) auf- und ausgebaut wird.

Durch eigene F&E-Aktivitäten erweitert die Unternehmensgruppe kontinuierlich ihr Produktportfolio im Bereich der Spezialenzyme und Small Molecules. Letztere sind Ausgangspunkt für Screenings, z.B. nach neuartigen Wirkstoffkandidaten für pharmazeutische Anwendungen.

Die BRAIN Biotech AG ist seit dem 9. Februar 2016 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet (Börsenkürzel: BNN; Wertpapierkennnummer: ISIN DE0005203947 / WKN 520394). Das Unternehmen beschäftigt rund 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte im Geschäftsjahr 2022/23 einen Umsatz von 55,3 Millionen Euro.

Mehr Informationen unter: www.brain-biotech.com, LinkedIn, Threads und Youtube.

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Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen und Annahmen des Managements der BRAIN Biotech AG wider und basieren auf Informationen, die dem Management zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse der BRAIN Biotech AG und der BRAIN Biotech Group und Entwicklungen betreffend die BRAIN Biotech AG und die BRAIN Biotech Group können daher aufgrund verschiedener Faktoren wesentlich von den hier geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation. Darüber hinaus können die Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Wechselkursschwankungen sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere in Bezug auf steuerliche Regelungen, sowie andere Faktoren einen Einfluss auf die zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen der BRAIN Biotech AG haben.

Die BRAIN Biotech AG übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

Hinweis: In dieser Pressemitteilung verwendete Sammelbezeichnungen wie Mitarbeiter, Aktionäre, Kunden oder Verbraucher sind als geschlechtsneutral anzusehen.

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